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Liebe Gäste, liebe Besucherinnen des Clara Zetkin Hauses

Unser Waldheim besteht nun seit 100 Jahren. Es wurde am 27. Juni 1909 gegründet um „einen freien Erholungsraum für die ganze Arbeiterfamilie zu schaffen". Bis heute setzen wir uns für Frieden, Völkerverständigung, Demokratie und Sozialismus ein.

Auf unserem Waldheimgelände wollen wir Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen einen angenehmen und ungezwungenen Aufenthalt in unserem Waldheim ermöglichen. Staatliche Zuschüsse erhalten wir keine. Das Waldheim muss sich selbst durch seinen Wirtschaftsbetrieb tragen. Die ehrenamtliche Arbeit unserer Vereinsmitglieder ermöglicht es uns im Waldheim Speisen und Getränke zu familienfreundlichen Preisen anbieten zu können.

Wir bitten alle Besucher uns dabei zu helfen, dass das Waldheim ein Ort der Erholung für alle bleibt und unsere Benutzungsordnung zu beachten.

Benutzungsordnung:

1) Die Nutzung des Spielplatzes und der Spielgeräte ist ausschließlich Kindern bis zum 12. Lebensjahr gestattet. Kinder unter 3 Jahren dürfen den Spielplatz nur in Begleitung aufsichtsführender Erwachsener nutzen. Das unterschiedliche Alter der Kinder erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Besonders die größeren Kinder haben sich deshalb so zu verhalten, daß die kleineren durch sie keinen Schaden Leiden oder ungestört spielen können.

2) Wer Einrichtungen des Waldheims vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für Schäden, welche durch Kinder auf dem Spielplatz mutwillig angerichtet werden, haften deren Eltern nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

3) Wir weisen alle Besucher daraufhin, dass in unserem Wald mit Gefahren durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste zu rechnen ist. Kinder dürfen deshalb den Wald nur in Begleitung aufsichtsführender Personen nutzen. Die Benutzung des Waldes geschieht auf eigene Gefahr. Es ist untersagt Äste, Stöcke etc. aus dem Wald auf das Waldheimgelände zu verbringen.

4) Alle Einrichtungen des Waldheimes sind pfleglich und schonend zu behandeln Insbesondere ist mit den Gartenmöbeln sorgsam umzugehen. Eine Zweckentfremdung der Gartenmöbel als Spielgerät ist nicht gestattet.

5) Wir haben Selbstbedienung und bitten Geschirr und Gläser nach Gebrauch an der Theke der Gaststätte zurückzugeben.

6) Radfahren ist auf dem gesamten Waldheimgelände nicht gestattet.

  • 7) Hunde sind auf dem gesamten Waldheimgelände an der Leine zu führen. Alle Hunde sind vom Kinderspielplatz fernzuhalten.
  • 8) Die Benutzung des Parkplatzes ist ausschließlich Gästen des Waldheims gestattet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
  • 9) Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken auf dem Waldheimgelände ist nicht gestattet.

    • 10) Der Aufenthalt auf dem Waldheimgelände ist nur während der Öffnungszeiten der Waldheimgaststätte gestattet.
    • 11)Wir bitten die Toiletten des Waldheims pfleglich zu benutzen und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
  • 12)Der Waldheimverein haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
    • Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist soweit rechtlich möglich und zulässig ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die Benutzungsordnung des Waldheims gilt für alle Besucher, die sich auf dem Waldheimgelände aufhalten. Mit Betreten des Waldheimgeländes gilt diese Benutzungsordnung als anerkannt.
  • Stuttgart, 14 Mai 2008

    Der Vorstand des Waldheimverein Stuttgart e. V.

     

    Waldheim Stuttgart e.V.  / Clara Zetkin Haus     Gorch Fock Str . 26     70619  Stuttgart       Tel. : 0711 - 471235

    mailto: info@waldheim-stuttgart.de

    Waldheim Stuttgart e.V.  / Clara Zetkin Haus     Gorch Fock Str . 26     70619  Stuttgart       Tel. : 0711 - 471235

    mailto: info@waldheim-stuttgart.de